Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. allgemeines. Sämtliche Leistungen und Lieferungen
der Luigrafik Free-Lancer Grafiker Portal ( im Folgenden nur mehr Werbeagentur
gennant ) erfolgen ausschlißlich auf Grundlage der vorliegenden Liefer-
und Geschäftsbedingungen. Sie gelten nach erstmaliger Vereinbarung
auch dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Die Bedingungen werden auch Auftragserteilung oder durch Annahme der Werbeleistung
oder Lieferungen anerkannt.
Dem Widerspruch des Kunden und der Hinweis auf seine allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichenden Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich oder schriftlich anerkannt werden, bleiben unverbindlich.
2. vertragsabschluss. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur
gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden
auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Reklamationen, die den Inhalt des dem Kunden zugegangenen Werbemittels betreffen,
werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich
geltend gemacht werden, widrigenfalls gelten die dem Werbemittel zugrunde
liegenden Leistungen als ordnungsgemäß erbracht. Ist eine Beantstandung
zu Recht erfolgt, hat der Auftraggeber uns Gelegenheit zur Nachbesserung
bzw. Wiederholung innerhalb einer angemessenen Frist mit gleichzeitiger
beistellung der beanstandenten Lieferware und aller Originalunterlagen bzw.
Daten zu geben. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche,
insbesondere für allfällige Folgeschäden, sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Der Auftraggeber verzichtet darauf, vom Auftrag zurückzutreten,
Wandlung zu erklären oder Minderung des Entgeltes zu fordern.
3. leistungen und honorar. Unsere Preise basieren auf den bei Offertlegung bekannten Bedingungen wie Agenturhonorar, Material etc. und den vom Kunden gemachten Angaben für Ausführung, Umfang und Liefertermin des Auftrages. Ändert sich die Basis unserer Offerte durch Erhöhung der unser Preis beeinflussenden Faktoren wie Kostenerhöhungen und Produktionshindernisse und / oder ähnliche sowie insbesondere durch vom Kunden gewünschte Veränderungen und / oder Korrekturen in Ausführung und / oder Umfang gegenüber der ursprünglichen Ausführung, so sind wir berechtigt, die auf diese Weise verursachten Mehrkosten den Kunden, auch ohne ihn vorher darauf hinzuweisen, in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich genehmigt. Unsere Preise verstehen sich immer exklusive Mehrwertsteuer und ab Agentursitz. Änderungen der Listenpreise und Kalkulationsgrundlagen vorbehalten. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Entschädigung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
4. urheberecht - rechtsschutz - rechtsübertragung.
Die Werbeagentur haftet grungsätzlich nicht für das Risiko der
rechtlichen Zulessigkeit der Werbung des Kunden
für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte
und Leistungen des Kunden sowie insbesondere nicht für das Risiko sämtlicher
werbe-, urheber- und
wettbewerbsrechtlicher Fragen, die im Zuge oder nach Beendigung der Werbebetreuung
des Kunden auftreten. Der Kunde ist verpflichtet, sich auf eigene Kosten
rechtsfreundlich beraten zu lassen. Die Werbeagentur haftet weiters nicht
für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit
der im Rahmen
des vorliegenden Vertrages gelieferten Idee, Anregungen, Vorschläge,
Konzeptionen, Entwürfe etc. Die Werbeagentur übernimmt keine Haftung
für Missbrauch von
urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen durch Dritte.
Die Werbeagentur ist grundsätzlich bestrebt, die Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte
zur freien Verwertung durch den Kunden auch von Dritten zu erwerben, sofern
diese
für die Werbeagentur zum Zweck der werbemäßigen Betreuung
des Kunden Leistungen erbringen. Die Werbeagentur übertregt dem Kunden
alle übertragbaren
ureheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verwertung in Printmedien, in Sendeunternehmen,
für Plakataffichierungen der
unter diesem Vertrag gewährten Leistungen der Agentur einschleißlich
aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen.
Diese Übertragung findet
in Form einer Werknutzungsbewilligung statt und ist zeitlich bis zum Ende
des zugrungliegenden Vertragverhältnisses und örtlich auf den
im Offert angegebenen Raum
Begrenzt. Die Werbeagentur garantiert, dass freie Mitarbeiter oder Angestellte
ihres Unternehmens keine Forderungen welcher Art auch immer aus urheberrrechtlichen
und
leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen gegen Kunden stellen und hält
den Kunden für solche Forderungen schad- und klaglos.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verwertung von Werbemitteln und den
darin enthaltenen urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich relevanten
Leistungen der
Werbeagentur nur zu Zwecken der in der Vereinbarung genannten Werbemaßnahmen
des Kunden ( wie sie sich aus den Präsentationsunterlagen ergeben )
gestattet ist,
sodass eine darüber hinausgehenden Verwertung im Sinne der Zweckübertragungstheorie
inhaltlich unzulässig ist. In jedem Fall bleiben sämtlichen Nutzungsrechte,
welcher Art auch immer, bei der Werbeagentur, bis die in Rechnung gestellten
Beträge an die Werbeagentur bezahlt sind.
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen
( z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen,
Konzepte, Texte,
Negative, Dias ), auch einzelne Teilen daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen
Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können
jederzeit -
insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht zur Nutzung
( einschließlich Vervielfältigung ) zum vereinbarten Zweck und
im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteiligen Vereinbarung mit der
Agentur darf der Kunde die
Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich
und nur für die dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen
von Leistungen der Agentur durch den
Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit
die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
5. termine. Vereinbarte Termine werden von der Agentur
möglichst eingehalten. Bei Nichteinhaltung ist der Kunde erst nach
14 Tagen Nachfrist zur Geltendmachung der
gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Diese Frist beginnt mit der Zustellung
eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Schadenersatzleistung
aus
dem Titel des Verzuges ist nicht möglich. Unvorhersehbare Ereignisse
vor allem Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur entbinden die
Agentur von der
Einhaltung des vereinbarten Liefertermines.
6. beautragung dritter. Der Werbeagentur steht es frei,
mit der Durchführung von Leistungen geeignete Dritte im Namen und auf
Rechnung des Kunden zu beaftragen. Die
Werbeagentur haftet für solcherart beauftragte Dritte nur insoweit,
als sie ein Auswahlverschulden trifft. Besteht der Kunde auf bestimmte Leistungserbringungen,
haftet
die Werbeagentur für das Auswahlverschulden nur dann, wenn sie sich
mit der Auswahl des Leistungserbringes einverstanden erklärt hat.
7. vermittlungstätigkeit. Wenn der Auftraggeber uns mit der Abwicklung von Arbeiten beauftragt, die nicht bei uns im Haus produziert oder erledigt werden ( wie Druck, Endfertigung, Teile der Reproarbeiten, Versand, Verteilung und Verbreitung der Erzeugnisse, Fotografie etc. ), so treten wir ausschließlich als Vermittler auf und geben die entsprechenden Aufträge im Name und auf Rechnung unseres Auftraggebers weiter; es gelten dafür die allgemeinen Geschäftsbedingungen der von uns beauftragten Zulieferanten. Wir lassen in der Abwicklung größte Sorgfalt walte, aber übernehmen keinerlei Haftung für Mängel der von uns beauftragten Zulieferanten, auch dann nicht, wenn wir Andruck- und / oder Ausfallmuster nach sorgfältiger Prüfung in bestem Wissen zeichnen. Sollten wir aus irgendeinem Grunde die Abwicklungsarbeiten (Foto, Druck- und Endfertigungsarbeiten ) über uns an unseren Auftraggeber weiterbrechen, so gelten dennoch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zulieferanten: für Haftung aus Mängeln solcher Zulieferungen hat sich unser Auftraggeber direkt an den Zulieferanten zu wenden, da wir auch dann keine Haftung für die Zulieferung übernehmen. Es ist auch der volle Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen, eine Verkürzung des Rechnungsbetrages ist erst dann zulässig, sobald eine Gutschrift des Zulieferanten bei uns eingelegt ist; sollte die Rechnung bereits überwiesen sein, ersttaten wir den Differenzbetrag zurück.
8. genehmigung. Alle Agenturleistungen ( inklusive Entwürfe,
Skizzen, Bürstenabzüge, Ausdrucke etc. ) müssen vom Kunden
überprüft werden und spätestens innerhalb
von zwei Tagen freigegeben werden. Bei nicht zeitgerechter Freigabe gelten
sie vom Kunden als genehmigt.
9. zahlungsbedingungen. Rechnungen sind bei Erhalt ohne
Abzug binnen 14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
zu dem von unserer Hausbank
berechneten Überziehungszinssatz berechnet. Der säumige Schuldner
ersetzt alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere
auch solche eines
beauftragen Inkassobüros oder Antwalt. Bis zur vollständigen Bezahlung
bleibt die Ware unser Eigentum. Wir behalten uns vor, die weitere Verbreitung
und Verwertung
unserer Erzeugnisse bei Nichtbezahlung innerhalb der vereinbarten Frist
zu untersagen.
10. kennzeichnung. Wir sind auch ohne spezielle Bewilligung
des Auftraggebers zum Aufdruck unseres Firmennahmens auf die zur
Ausführung gelangenden Druckunterlagen berechtigt.